AGB und Haftung

AGB und Haftung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen [Firmenname] (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden über Reinigungs- und Spezialreinigungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Innen- und Außenreinigung, Spezialreinigung sowie sonstiger vereinbarter Reinigungsarbeiten. Art und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich als Netto-/Bruttopreise gemäß Vereinbarung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig.

5. Durchführung der Leistungen

Die Ausführung erfolgt nach bestem Wissen, fachgerecht und unter Einsatz geeigneter Reinigungsmethoden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zugang zur Arbeitsfläche gewährleistet ist.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle notwendigen Zugänge, Wasser- und Stromanschlüsse sowie sichere Arbeitsbedingungen vorhanden sind.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden durch ungeeignete Oberflächen, verdeckte Mängel oder falsche Angaben des Kunden wird keine Haftung übernommen.

8. Terminabsagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen weniger als 24 Stunden vor Termin können anteilig berechnet werden.

9. Widerruf (Verbraucher)

Es gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung für Verbraucher, insbesondere bei Dienstleistungen, die sofort beginnen.

10. Eigentumsvorbehalt / Ergebnisse

Bis zur vollständigen Zahlung bleiben Arbeitsergebnisse im wirtschaftlichen Eigentum des Auftragnehmers.

11. Gerichtsstand

Für Unternehmer gilt als Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

 

§ Haftung und Gefahrenspezifische Hinweise

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

Besondere Risiken im Bereich der Reinigungsdienstleistungen

Dem Kunden ist bekannt, dass im Rahmen der Spezialreinigung folgende Risiken bestehen können:

* Einsatz von Hochdruckreinigung, die bei ungeeigneten oder vorgeschädigten Oberflächen zu Materialabtrag, Abplatzungen oder Beschädigungen führen kann
* Behandlung von Fassaden, Dächern und Steinflächen, die alters- oder witterungsbedingt bereits geschwächt sein können
* Einsatz von chemischen Reinigungsmitteln, die bei sensiblen oder unbekannten Oberflächen Reaktionen hervorrufen können
* Reinigung von Industrieanlagen und Maschinen, bei denen verdeckte Vorschäden, Undichtigkeiten oder Materialermüdung bestehen können
* Entfernung von Graffiti, biologischen Belägen oder starken Verschmutzungen, die eine Vorbeschädigung der Oberfläche sichtbar machen können
* Arbeiten in Höhen- oder Außenbereichen, bei denen witterungs- und zugangsbedingte Einschränkungen bestehen

Der Auftragnehmer führt vor Beginn der Arbeiten eine fachgerechte Einschätzung der Oberfläche und Situation durch. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund nicht erkennbarer Vorschäden, Materialermüdung oder unzureichender Informationen durch den Kunden entstehen, ist ausgeschlossen.

Mitwirkung und Informationspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle bekannten Vorschäden, Materialbesonderheiten, empfindliche Oberflächen oder technische Risiken mitzuteilen.

Werden diese Informationen nicht oder unvollständig bereitgestellt, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden.

Haftung bei Dritt- und Umwelteinflüssen

Keine Haftung besteht für Schäden, die durch:

* bauliche Mängel oder Alterung der Substanz
* Witterungseinflüsse während oder nach der Reinigung
* ungeeignete Oberflächenbeschichtungen oder Fremdmaterialien
* nicht vorhersehbare chemische Reaktionen

entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt.

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